Eine Abfindung hat die FAU Kiel für eines ihrer Mitglieder erstritten.
Das Mitglied arbeitete bei einem Kulturverband. Seit 2020 wurden dem Mitglied immer wieder nur befristete, sachgrundlose Verlängerungen des Arbeitsvertrages angeboten.
Nachdem dann nach der vierten Verlängerung keine weitere Verlängerung angeboten wurde, forderte das Mitglied mit Unterstützung der FAU Kiel Schadensersatz innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen. Daraufhin wurde dem Mitglied eine Vereinbarung für eine Abfindung angeboten, die angenommen wurde.