Urlaubsberechnung (im Minijob)

Hängematte

Die Urlaubsberechnung ist, gerade im Minijob, ist in vielen Betrieben nicht gut geregelt und kommuniziert.

Wir haben in einem Einführungsartikel ja bereits einige wichtige Punkte bei Minijobs angesprochen.

Grundsätzlich gilt auch im Minijob:

  • Jede*r hat Anspruch auf Urlaub, sobald er*sie arbeitet.
  • Dass du nur bezahlt wirst, wenn du arbeitet, bedeutet nicht, dass du nicht auch gleichzeitig Urlaubsansprüche erwirbst. In vielen Betrieben wird es so gehandhabt: Wer arbeitet, bekommt Geld, wer nicht arbeitet, bekommt kein Geld. Und es gibt keinen Urlaub. Das ist aber nicht okay und zugleich Betrug an den Sozialversicherungen.

Beispiel

Hierbei sind nicht alle Angaben relevant:

Emma arbeitet pro Woche 9 Stunden an drei Tagen und bekommt den Mindestlohn von 12 €. Wie viele Urlaubstage hat sie nach sechs Monaten erworben?

Tatsächlich sind bei der Berechnung weder die Stunden noch der Stundenlohn relevant, sondern lediglich die Anzahl der Wochenarbeitstage.

Gesetzlich gibt es 24 Tage Urlaub im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 3-Tage-Woche hast du dann also 12 Tage. Daraus ergibt sich also nach einem halben Jahr 6 Tage Urlaub.

Wie werden Feiertage berechnet?

Wenn in deinen Urlaub ein Feiertag fällt, so wird dieser Tag nicht als Urlaubstag abgezogen. Wenn wie 2023 zB der 3.10. auf einen Dienstag fällt und das ein Arbeitstag bei dir wäre, so fließt dieser dennoch in die Berechnung deines Urlaubsanspruchs ein, wie ein regulärer Arbeitstag! Das heißt aber auch, dass wenn du normalerweise an dem Feiertag arbeiten würdest, du dann auch Lohn dafür erhältst.

Verfällt mein Urlaub am Jahresende?

Generell verfällt dieser zwar nach Bundesurlaubsgesetz zum 31.12., aber zum einen müssen die Arbeitgeber*innen dich auf den drohenden Verfall der Urlaubstage hinweisen (am besten schriftlich, damit es da auch einen Nachweis gibt). Bei wichtigen Gründen kann der Urlaub aber auch bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden.

Es macht Sinn sich da mit dem*der Arbeitgeber*in frühzeitig abzustimmen, also nicht erst im Dezember kurz vor Jahresende einen Urlaubsantrag zu stellen. An sich aber sollte der*die dich dann aber auch kontaktieren, wenn du noch Resturlaub hast. Du kannst auch mitten im Jahr erfragen, wie viel Urlaubstage dir noch bleiben. Bzw. macht es Sinn den Vorgang der Abstimmung des Urlaubs zu vereinbaren, um Unsicherheiten und Missverständnissen vorzubeugen.

Und wenn ich kündige, bevor ich den Urlaub genommen habe?

Urlaub überträgt sich auch auf neue Arbeitgeber*innen. Diese wollen manchmal von dir auch eine „Urlaubsbescheinigung“ haben vom*von der*die alten Arbeitgeber*in, die ggf. auch nur enthält, dass du alle dir zustehenden Urlaubstage genommen hast. Sonst könntest du diese bei der neuen Arbeitsstelle nehmen.