Urlaubsberechnung (im Minijob)

Hängematte

Die Urlaubsberechnung ist, gerade im Minijob, ist in vielen Betrieben nicht gut geregelt und kommuniziert.

Wir haben in einem Einführungsartikel ja bereits einige wichtige Punkte bei Minijobs angesprochen.

Grundsätzlich gilt auch im Minijob:

  • Jede*r hat Anspruch auf Urlaub, sobald er*sie arbeitet.
  • Dass du nur bezahlt wirst, wenn du arbeitet, bedeutet nicht, dass du nicht auch gleichzeitig Urlaubsansprüche erwirbst. In vielen Betrieben wird es so gehandhabt: Wer arbeitet, bekommt Geld, wer nicht arbeitet, bekommt kein Geld. Und es gibt keinen Urlaub. Das ist aber nicht okay und zugleich Betrug an den Sozialversicherungen.

Beispiel

Hierbei sind nicht alle Angaben relevant:

Emma arbeitet pro Woche 9 Stunden an drei Tagen und bekommt den Mindestlohn von 12 €. Wie viele Urlaubstage hat sie nach sechs Monaten erworben?

Tatsächlich sind bei der Berechnung weder die Stunden noch der Stundenlohn relevant, sondern lediglich die Anzahl der Wochenarbeitstage.

Gesetzlich gibt es 24 Tage Urlaub im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 3-Tage-Woche hast du dann also 12 Tage. Daraus ergibt sich also nach einem halben Jahr 6 Tage Urlaub.

Wie werden Feiertage berechnet?

Wenn in deinen Urlaub ein Feiertag fällt, so wird dieser Tag nicht als Urlaubstag abgezogen. Wenn wie 2023 zB der 3.10. auf einen Dienstag fällt und das ein Arbeitstag bei dir wäre, so fließt dieser dennoch in die Berechnung deines Urlaubsanspruchs ein, wie ein regulärer Arbeitstag! Das heißt aber auch, dass wenn du normalerweise an dem Feiertag arbeiten würdest, du dann auch Lohn dafür erhältst.

Verfällt mein Urlaub am Jahresende?

Generell verfällt dieser zwar nach Bundesurlaubsgesetz zum 31.12., aber zum einen müssen die Arbeitgeber*innen dich auf den drohenden Verfall der Urlaubstage hinweisen (am besten schriftlich, damit es da auch einen Nachweis gibt). Bei wichtigen Gründen kann der Urlaub aber auch bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden.

Es macht Sinn sich da mit dem*der Arbeitgeber*in frühzeitig abzustimmen, also nicht erst im Dezember kurz vor Jahresende einen Urlaubsantrag zu stellen. An sich aber sollte der*die dich dann aber auch kontaktieren, wenn du noch Resturlaub hast. Du kannst auch mitten im Jahr erfragen, wie viel Urlaubstage dir noch bleiben. Bzw. macht es Sinn den Vorgang der Abstimmung des Urlaubs zu vereinbaren, um Unsicherheiten und Missverständnissen vorzubeugen.

Und wenn ich kündige, bevor ich den Urlaub genommen habe?

Urlaub überträgt sich auch auf neue Arbeitgeber*innen. Diese wollen manchmal von dir auch eine „Urlaubsbescheinigung“ haben vom*von der*die alten Arbeitgeber*in, die ggf. auch nur enthält, dass du alle dir zustehenden Urlaubstage genommen hast. Sonst könntest du diese bei der neuen Arbeitsstelle nehmen.

Deine Rechte im Minijob

Quelle https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hallstatt,_Achtung_Kellner.jpg
Foto: Herzi Pinki
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Grundsätzlich gelten im Minijob die gleichen Rechte wie im Vollzeitjob. Viele sind sich ihrer Rechte aber nicht bewusst und nehmen sie nicht wahr. Wir klären hier über einige Regelungen auf.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Gesetzen, die zusammen die arbeitsrechtlichen Regelungen bilden.


1. Mindestlohn

Auch als Minijobber*in steht dir der Mindestlohn zu. Dieser beträgt aktuell (2023) 12,00 € pro Stunde (wird zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro erhöht).

2. Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend sein. Grundsätzlich kannst Du eine schriftliche Beschreibung Deiner Tätigkeit verlangen. Wenn Du keinen Arbeitsvertrag erhältst, gelten die gesetzlichen Regelungen. Außerdem verpflichtet das Nachweisgesetz Arbeitgeber*innen, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen und diese der Arbeit unterzeichnet und den Arbeitnehmer*innen auszuhändigen.

3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Du hast als Minijobber*in ein Recht auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Verdienstobergrenze beträgt 6240 € im Jahr (520 € im Monat). Darüber hinaus sind Minijobs versicherungspflichtig. Minijobber*innen sind nicht über ihren Job krankenversichert, müssen sich also selbst krankenversichern.

4. Urlaub

Grundsätzlich haben auch Minijobber*innen das Recht auf bezahlten Urlaub. Gemäß gesetzlichen Vorschriften steht dir ein Anspruch auf 20 Tagen bezahlten Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. In der Regel hast du die Möglichkeit, den Zeitpunkt deines Urlaubs nach deinen Wünschen zu wählen, wobei allerdings die betrieblichen Erfordernisse und die Zustimmung deines*deiner Arbeitgebers*Arbeitgeberin berücksichtigt werden sollten.

5. Kündigung

Du hast im Minijob die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie im Vollzeitjob. Während der Probezeit bzw. in den ersten sechs Monaten deiner Berufstätigkeit kannst du jederzeit gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zugestellt werden, sonst ist sie nicht gültig. Du kannst innerhalb von drei Wochen beim Ar­beitsgericht Klage (Kündigungsschutzklage) gegen die Kündigung erheben, wenn du diese Frist verpasst, gibt es keine Möglichkeit mehr, sich dagegen zu wehren.

Du hast Probleme im Job oder benötigst Hilfe bei der Durchsetzung deiner Rechte?


Kontaktiere uns unter fauki-beratung@fau.org

Weitere Informationen findest du www.minijob-zentrale.de