FAU Kiel in 2023

FAU Graffito

FAU Graffito

2023 neigt sich dem Ende. Zeit für eine kleine Rückschau, was wir dieses Jahr gemacht haben:

  • Wir haben monatlich die FAU Kneipe im Rohrbruch56 als offenes Kennenlerntreffen durchgeführt, mit kurzen Inputs über die FAU.
  • Wir haben unsere Gewerkschaftliche Beratung etabliert und zB im April eine Abfindung erstritten (Link). Insgesamt fünf mal wurden wir für unsere Mitglieder aktiv, davon vier mal erfolgreich.
  • Am Ersten Mai waren wir mit eigenem Block bei der Maidemo in Kiel dabei
  • Bei der Kulturrotation143 waren wir beim Auftritt von Wobadub Sound System im inzwischen leider geräumten Garten für alle mit einem Stand vertreten.
  • Wir haben das Jahr über einige Ausflüge wie z.B. zur Ausstellung über Nationalsozialismus in Elmschenhagen als offenes Format organisiert. Dies wollen wir, beispielsweise als Spaziergänge, weiterhin fortführen, um sich in entspannter Atmophäre zu treffen, kennenzulernen und auszutauschen.
  • Wir haben mit einigen Mitgliedern einen Workshop zu allgemeinen Themen des Arbeitsrechts durchgeführt
  • Das ganze Jahr hinweg haben wir zusammen mit den Genoss*innen in Flensburg daran gearbeitet, dass aus dem Syndikat FAU Flensburg und ihrer Sektion FAU Kiel ein neu strukturiertes Syndikat wird. Im November haben wir dann auf einer großen Vollversammlung eben dies beschlossen. Das bedeutet primär, dass die Sektionen Flensburg und Kiel mehr Freiheiten haben, sich selber zu organisieren, während die Bürokratie gemeinsamen erledigt wird. Hierzu wird noch eine Erklärung folgen.
  • Mit kiel.fau.org haben wir eine neue Website erstellt.
  • Auch dieses Jahr konnten wir einige neue Mitglieder bei uns begrüßen.

Insgesamt hat es sich dieses Jahr wieder ganz gut entwickelt und Spaß gemacht.

Was kommt 2024?

Für 2024 haben wir schon ein paar Veranstaltungen in petto, die 2023 leider nicht zustande gekommen waren. Außerdem werden wir die Idee mit den Ausflügen weiter aufgreifen und vielleicht ein Nachfolgeformat für die Kneipe umsetzen.

Urlaubsberechnung (im Minijob)

Hängematte

Die Urlaubsberechnung ist, gerade im Minijob, ist in vielen Betrieben nicht gut geregelt und kommuniziert.

Wir haben in einem Einführungsartikel ja bereits einige wichtige Punkte bei Minijobs angesprochen.

Grundsätzlich gilt auch im Minijob:

  • Jede*r hat Anspruch auf Urlaub, sobald er*sie arbeitet.
  • Dass du nur bezahlt wirst, wenn du arbeitet, bedeutet nicht, dass du nicht auch gleichzeitig Urlaubsansprüche erwirbst. In vielen Betrieben wird es so gehandhabt: Wer arbeitet, bekommt Geld, wer nicht arbeitet, bekommt kein Geld. Und es gibt keinen Urlaub. Das ist aber nicht okay und zugleich Betrug an den Sozialversicherungen.

Beispiel

Hierbei sind nicht alle Angaben relevant:

Emma arbeitet pro Woche 9 Stunden an drei Tagen und bekommt den Mindestlohn von 12 €. Wie viele Urlaubstage hat sie nach sechs Monaten erworben?

Tatsächlich sind bei der Berechnung weder die Stunden noch der Stundenlohn relevant, sondern lediglich die Anzahl der Wochenarbeitstage.

Gesetzlich gibt es 24 Tage Urlaub im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 3-Tage-Woche hast du dann also 12 Tage. Daraus ergibt sich also nach einem halben Jahr 6 Tage Urlaub.

Wie werden Feiertage berechnet?

Wenn in deinen Urlaub ein Feiertag fällt, so wird dieser Tag nicht als Urlaubstag abgezogen. Wenn wie 2023 zB der 3.10. auf einen Dienstag fällt und das ein Arbeitstag bei dir wäre, so fließt dieser dennoch in die Berechnung deines Urlaubsanspruchs ein, wie ein regulärer Arbeitstag! Das heißt aber auch, dass wenn du normalerweise an dem Feiertag arbeiten würdest, du dann auch Lohn dafür erhältst.

Verfällt mein Urlaub am Jahresende?

Generell verfällt dieser zwar nach Bundesurlaubsgesetz zum 31.12., aber zum einen müssen die Arbeitgeber*innen dich auf den drohenden Verfall der Urlaubstage hinweisen (am besten schriftlich, damit es da auch einen Nachweis gibt). Bei wichtigen Gründen kann der Urlaub aber auch bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden.

Es macht Sinn sich da mit dem*der Arbeitgeber*in frühzeitig abzustimmen, also nicht erst im Dezember kurz vor Jahresende einen Urlaubsantrag zu stellen. An sich aber sollte der*die dich dann aber auch kontaktieren, wenn du noch Resturlaub hast. Du kannst auch mitten im Jahr erfragen, wie viel Urlaubstage dir noch bleiben. Bzw. macht es Sinn den Vorgang der Abstimmung des Urlaubs zu vereinbaren, um Unsicherheiten und Missverständnissen vorzubeugen.

Und wenn ich kündige, bevor ich den Urlaub genommen habe?

Urlaub überträgt sich auch auf neue Arbeitgeber*innen. Diese wollen manchmal von dir auch eine „Urlaubsbescheinigung“ haben vom*von der*die alten Arbeitgeber*in, die ggf. auch nur enthält, dass du alle dir zustehenden Urlaubstage genommen hast. Sonst könntest du diese bei der neuen Arbeitsstelle nehmen.

Deine Rechte im Minijob

Quelle https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hallstatt,_Achtung_Kellner.jpg
Foto: Herzi Pinki
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Grundsätzlich gelten im Minijob die gleichen Rechte wie im Vollzeitjob. Viele sind sich ihrer Rechte aber nicht bewusst und nehmen sie nicht wahr. Wir klären hier über einige Regelungen auf.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Gesetzen, die zusammen die arbeitsrechtlichen Regelungen bilden.


1. Mindestlohn

Auch als Minijobber*in steht dir der Mindestlohn zu. Dieser beträgt aktuell (2023) 12,00 € pro Stunde (wird zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro erhöht).

2. Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend sein. Grundsätzlich kannst Du eine schriftliche Beschreibung Deiner Tätigkeit verlangen. Wenn Du keinen Arbeitsvertrag erhältst, gelten die gesetzlichen Regelungen. Außerdem verpflichtet das Nachweisgesetz Arbeitgeber*innen, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen und diese der Arbeit unterzeichnet und den Arbeitnehmer*innen auszuhändigen.

3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Du hast als Minijobber*in ein Recht auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Verdienstobergrenze beträgt 6240 € im Jahr (520 € im Monat). Darüber hinaus sind Minijobs versicherungspflichtig. Minijobber*innen sind nicht über ihren Job krankenversichert, müssen sich also selbst krankenversichern.

4. Urlaub

Grundsätzlich haben auch Minijobber*innen das Recht auf bezahlten Urlaub. Gemäß gesetzlichen Vorschriften steht dir ein Anspruch auf 20 Tagen bezahlten Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. In der Regel hast du die Möglichkeit, den Zeitpunkt deines Urlaubs nach deinen Wünschen zu wählen, wobei allerdings die betrieblichen Erfordernisse und die Zustimmung deines*deiner Arbeitgebers*Arbeitgeberin berücksichtigt werden sollten.

5. Kündigung

Du hast im Minijob die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie im Vollzeitjob. Während der Probezeit bzw. in den ersten sechs Monaten deiner Berufstätigkeit kannst du jederzeit gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zugestellt werden, sonst ist sie nicht gültig. Du kannst innerhalb von drei Wochen beim Ar­beitsgericht Klage (Kündigungsschutzklage) gegen die Kündigung erheben, wenn du diese Frist verpasst, gibt es keine Möglichkeit mehr, sich dagegen zu wehren.

Du hast Probleme im Job oder benötigst Hilfe bei der Durchsetzung deiner Rechte?


Kontaktiere uns unter fauki-beratung@fau.org

Weitere Informationen findest du www.minijob-zentrale.de

Dem Antisemitismus keinen Raum bieten!

Die FAU Kiel verurteilt die Angriffe auf Jüdinnen:Juden in Israel und weltweit zutiefst.

Die Hamas haben für Freitag weltweit zu Angriffen auf Jüdinnen:Juden und ihre Institutionen aufgerufen. Dagegen stellen wir uns, wo auch immer sie auftauchen! No pasarán!

Wir fordern alle Kieler:innen auf, ihre Solidarität zu leben – Angriffe auf Jüdinnen:Juden und jüdische Institutionen dürfen hier und anderswo nie wieder vorkommen! Kritik am israelischen Staat ist dafür keine Legitimation!

Antisemitismus, Faschismus und Rassismus haben das Ziel zu spalten und auszugrenzen und stehen im Gegensatz zu den Grundwerten der FAU.

FAU Kiel sucht Aktive zum Aufbau der Basisgewerkschaft

Bauarbeiten "Arbeit nervt" Foto

(C) FAU Kiel

Die FAU Kiel ist dabei eine Basisgewerkschaft aufzubauen.

In einer Welt, in der die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ständig auf dem Spiel stehen, spielt die Gewerkschaftsbewegung eine entscheidende Rolle bei der Sicherung von guten Arbeitsbedingungen und gerechten Löhnen.

Basisgewerkschaft. Bedeutet, dass wir Entscheidungen aus der Basis unserer Mitglieder heraus treffen. Um unsere Ziele zu erreichen, suchen wir aktive Mitglieder, die bereit sind, sich in den Kampf für soziale Gerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen einzubringen.. Hier erfährst du, wie du aktiv werden und die Zukunft der Arbeit mitgestalten kannst.

Warum eine basisdemokratische Gewerkschaft? Du fragst dich vielleicht, warum du dich unserer basisdemokratischen Gewerkschaft anschließen solltest. Hier sind einige Gründe, die dich überzeugen könnten:

  1. Deine Stimme zählt: In unserer Gewerkschaft hast du das Sagen. Wir treffen Entscheidungen gemeinsam und basisdemokratisch, sodass du aktiv an der Gestaltung unserer Agenda teilnehmen kannst.
  2. Volle Transparenz: Deine Beiträge werden effizient und transparent verwendet. Wir legen unsere Finanzen und Aktivitäten allen Mitgliedern offen, damit du sicher sein kannst, dass alles im Sinne der Gemeinschaft geschieht.
  3. Gemeinsam für soziale Gerechtigkeit: Unsere Gewerkschaft arbeitet oft mit sozialen Bewegungen zusammen, um soziale Gerechtigkeit zu fördern. Du kannst dich für eine breitere Palette von Anliegen einsetzen.

Wie kannst du aktiv werden? Die FAU Kiel lädt dich herzlich ein, aktiv zu werden. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. Informiere dich: Lerne unsere Grundprinzipien und Ziele kennen.
  2. Trete bei: Werde offizielles Mitglied, um an den Entscheidungsprozessen teilzunehmen und von der kollektiven Vertretung zu profitieren.
  3. Engagiere dich: Bringe deine Ideen, Fähigkeiten und Energie ein. Teilnahme an Treffen, Diskussionen und Aktionen ermöglicht dir, aktiv etwas zu bewirken.
  4. Vernetze dich: Knüpfe Kontakte mit anderen Mitgliedern und Aktivisten. Gemeinsam sind wir stärker und können unsere Ziele effektiver verfolgen.

Die FAU (Freie Arbeiter*innen Union) ist ein bundesweiter Zusammenschluss lokaler Syndikate, die die Basis darstellen. Die Mitgliedschaft erfolgt immer lokal im Syndikat. Die FAU Kiel ist eine Sektion der FAU Flensburg (bald FAU Nordküste).

Schreibe uns an fauki-kontakt@fau.org

FAU Kiel erstreitet Abfindung

Eine Abfindung hat die FAU Kiel für eines ihrer Mitglieder erstritten.
Das Mitglied arbeitete bei einem Kulturverband. Seit 2020 wurden dem Mitglied immer wieder nur befristete, sachgrundlose Verlängerungen des Arbeitsvertrages angeboten.
Nachdem dann nach der vierten Verlängerung keine weitere Verlängerung angeboten wurde, forderte das Mitglied mit Unterstützung der FAU Kiel Schadensersatz innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen. Daraufhin wurde dem Mitglied eine Vereinbarung für eine Abfindung angeboten, die angenommen wurde.