Grundsätzlich gelten im Minijob die gleichen Rechte wie im Vollzeitjob. Viele sind sich ihrer Rechte aber nicht bewusst und nehmen sie nicht wahr. Wir klären hier über einige Regelungen auf.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Gesetzen, die zusammen die arbeitsrechtlichen Regelungen bilden.
1. Mindestlohn
Auch als Minijobber*in steht dir der Mindestlohn zu. Dieser beträgt aktuell (2023) 12,00 € pro Stunde (wird zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro erhöht).
2. Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend sein. Grundsätzlich kannst Du eine schriftliche Beschreibung Deiner Tätigkeit verlangen. Wenn Du keinen Arbeitsvertrag erhältst, gelten die gesetzlichen Regelungen. Außerdem verpflichtet das Nachweisgesetz Arbeitgeber*innen, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen und diese der Arbeit unterzeichnet und den Arbeitnehmer*innen auszuhändigen.
3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Du hast als Minijobber*in ein Recht auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Verdienstobergrenze beträgt 6240 € im Jahr (520 € im Monat). Darüber hinaus sind Minijobs versicherungspflichtig. Minijobber*innen sind nicht über ihren Job krankenversichert, müssen sich also selbst krankenversichern.
4. Urlaub
Grundsätzlich haben auch Minijobber*innen das Recht auf bezahlten Urlaub. Gemäß gesetzlichen Vorschriften steht dir ein Anspruch auf 20 Tagen bezahlten Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. In der Regel hast du die Möglichkeit, den Zeitpunkt deines Urlaubs nach deinen Wünschen zu wählen, wobei allerdings die betrieblichen Erfordernisse und die Zustimmung deines*deiner Arbeitgebers*Arbeitgeberin berücksichtigt werden sollten.
5. Kündigung
Du hast im Minijob die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie im Vollzeitjob. Während der Probezeit bzw. in den ersten sechs Monaten deiner Berufstätigkeit kannst du jederzeit gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zugestellt werden, sonst ist sie nicht gültig. Du kannst innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage (Kündigungsschutzklage) gegen die Kündigung erheben, wenn du diese Frist verpasst, gibt es keine Möglichkeit mehr, sich dagegen zu wehren.
Du hast Probleme im Job oder benötigst Hilfe bei der Durchsetzung deiner Rechte?
Kontaktiere uns unter fauki-beratung@fau.org
Weitere Informationen findest du www.minijob-zentrale.de
Ein Gedanke zu „Deine Rechte im Minijob“
Kommentare sind geschlossen.